Exekutive, Judikative und Legislative Definitionen

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Gewaltenteilung

Definition, Erklärung, Entstehung

Wie kam es zur Gewaltenteilung?

Um die Sicherheit und Unabhängigkeit zu garantieren, wurde die Befehlsgewalt innerhalb eines Staates auf verschiedene Staatsorgane verstreut. Durch dieses Modell wurden für Abstimmungen also immer mehrere Standpunkte benötigt. Diese Machtbegrenzung war auch dringend notwendig.

Montesquieu Während die Gewaltenteilung mittlerweile ein treuer Bestandteil jeder Demokratie ist, war dem früher überhaupt nicht so. Die Quelle der Gewaltenteilung ging von John Locke und Montesquieu aus, im Jahre 1748. Diese wollten sich einzig und alleine gegen die beliebig geschlossenen Regelungen des Absolutismus wehren.

Die einzelnen Gewalten haben jeweils einen eigenen Namen. Da gibt es einerseits die Gesetzgebung, welche die Legislative darstellt. Auf der anderen Seite findet sich die Vollziehung wieder, die die Exekutive verkörpert. Abgerundet wird das gesamte Paket mit der dritten Macht, die Rechtsprechung, die auch Judikative genannt wird.

Überall wo Demokratie vorherrscht, gibt es diese drei Parzellierungen, wenn auch jedes Land seine individuelle Verteilung hat, welche Macht stärker ausgeprägt ist als eine andere. Erste Ansätze dieses Modells gab es schon seit sehr langer Zeit, damals bei der von Aristoteles plus Polybios repräsentierten Hypothese der Mischverfassung.

Manifestiert wurde dieses Programm erstmalig von den Vereinigten Staaten im Jahre 1788. Als zweites kam dann Frankreich dazu und vollzog fortan auch dieses Programm. Teils wird Gewaltenteilung begriffen als ein Appell nach einer rigorosen Gewaltentrennung mit beträchtlicher Ungebundenheit der Mächte.

Gewaltenteilung vermag allerdings nur dann zu gelingen, wenn die einzelnen Glieder ein Eingriffsrecht in andere Zweige mitbesitzen, um de facto ihre Kontrollfunktion durchführen zu können. Ansonsten droht eine Gewaltenverschränkung. Ein charakteristisches Muster für eine Gewaltenverschränkung ist das im deutschen Grundgesetz zu findende konstruktive Misstrauensvotum, durch das ein Hauptteil im Bundestag, die sogenannte Legislative, den Bundeskanzler, die vermeintliche Exekutive, zurückberufen vermag.

Obendrein sind viele Regierungsmitglieder simultan Abgeordnete im Abgeordnetenhaus, was sicherlich eine personelle Gewaltenverschränkung offenbart. Durch den starken Einfluss der Medien werden diese oftmals als eine vierte Gewalt bezeichnet. Dies ist nicht mal so weit her gegriffen wie man im ersten Moment vermuten mag, denn gerade zu einer Wahlzeit entscheidet das gesendete Material sehr über den Ausgang der Wahl.

Als fünfte Gewalt florieren auch andere Gruppen, zum Beispiel die Wirtschaft und Gewerkschaften, welche durch ihre Interessenvertreter einige Politiker außerdem Funktionäre kräftig prägen. In der unseren, sehr fortschrittlichen Zeit, werden zu diesen Medien auch Blogs etc. gezählt.


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